Auszug Checkliste Auszug
Ein Auszug ist planbar, wenn man früh anfängt. Massgebend ist immer Ihr Mietvertrag; was hier steht, ist die übliche Reihenfolge und ersetzt weder Vertrag noch Rechtsberatung.
1 Kündigen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats bei uns eingehen, damit dieser Monat mitzählt.
Sie muss schriftlich erfolgen und von allen im Vertrag genannten Mietern unterschrieben sein. Die unterschriebene Kündigung können Sie uns per E-Mail senden — eine E-Mail mit blossem Text genügt nicht, die Kündigung muss als Dokument angehängt sein. Oder Sie senden sie an die Anschrift auf der Kontaktseite. Wir bestätigen den Eingang und nennen Ihnen das Vertragsende.
2 Ummelden
- Meldebehörde: Am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen anmelden. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder die Wohnung ersatzlos aufgeben.
- Strom: Nichts zu tun — die Abmeldung erledigen wir. Den Schlussstand lesen wir bei der Übergabe gemeinsam ab.
- Rundfunkbeitrag: Umzug melden; bei Umzug wird umgemeldet, nicht neu angemeldet.
- Internet und Telefon: Fristen prüfen — sie sind oft länger als die Mietfrist.
- Nachsendeauftrag rechtzeitig bei der Post einrichten.
3 Die Wohnung zurückgeben
Die Wohnung wird vollständig geräumt und sauber geputzt übergeben und muss mindestens im gleichen Zustand sein, wie Sie sie übernommen haben. Wir gehen sie gemeinsam durch und halten den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest — nehmen Sie Ihr Protokoll vom Einzug mit, dann ist der Vergleich in zehn Minuten erledigt.
- Alle Schlüssel zurückgeben, auch nachgemachte: Haustür, Wohnung, Keller, Briefkasten, Garage.
- Zählerstände für Strom, Wasser und Wärme gemeinsam ablesen und im Protokoll festhalten.
- Eigene Einbauten zurückbauen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Keller, Dachboden, Stellplatz und Briefkasten leeren.
- Sperrmüll und Restabfall vorher entsorgen — nicht im Haus stehen lassen.
- Neue Anschrift und Bankverbindung für die Abrechnung hinterlassen.
4 Renovieren
Die Wohnung ist mindestens im gleichen Zustand zurückzugeben, wie Sie sie übernommen haben. War sie beim Einzug frisch renoviert, wollen wir sie beim Auszug auch wieder frisch renoviert zurück. Dübel sind zu entfernen und die Bohrlöcher punktuell sowie kraftschlüssig zu verschliessen.
Ein professioneller Maler macht diese Arbeit oft günstiger, als man denkt. Ist er fertig, sind alle Beteiligten wunschlos zufrieden. Selbst machen ist nur einem versierten Handwerker zu empfehlen — Unversierte richten meist mehr Schaden an, als sie gutmachen. Verschmierte Türrahmen und Sockelleisten wieder zu reinigen kostet am Ende oft mehr als die Malerrechnung von Anfang an.
Im Haussteckbrief schlagen wir Ihnen günstige und versierte Maler vor.
5 Kaution
Die Kaution wird nach der Rückgabe abgerechnet und zurückgezahlt, sobald feststeht, dass keine offenen Forderungen bestehen. Die Kaution erhalten Sie spätestens innerhalb von vier Wochen zurück — oft auch früher. Zurückbehalten werden dabei höchstens drei monatliche Nebenkosten-Vorauszahlungen für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Sobald diese vorliegt, wird sie mit dem zurückbehaltenen Betrag verrechnet und der Saldo ausbezahlt. Wir sagen Ihnen bei der Übergabe, womit Sie rechnen können, und melden uns von selbst; Sie müssen nicht nachfragen.
6 Vorzeitiges Mietende
Kommt es Ihnen auf ein früheres Ende an, sprechen Sie mit uns. Grundsätzlich stehen Sie bis zum regulären Mietende in der Pflicht. Bringen Sie uns einen adäquaten Nachmieter, den wir akzeptieren können, haben wir nichts gegen eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags.
Wenn Sie sich schwertun, einen neuen Mieter zu finden, helfen wir Ihnen dabei — in der Regel sind wir mit unserer Erfahrung erfolgreicher. Ist der neue Mieter gefunden, heben wir den bestehenden Mietvertrag im gegenseitigen Einvernehmen auf.
