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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Swifina AG. Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform rechtsgültig. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von allfällig abweichenden Bezugsbedingungen. Gelten für einzelne Produkte zusätzliche Bestimmungen, so sind diese aus separaten Preislisten ersichtlich.

2. Kaufgegenstand
Der Kaufgegenstand wird jeweils in einer separat zu erfolgenden mündlichen oder schriftlichen Bestellung festgehalten.

3. Kaufpreis
Der Kaufpreis für die einzelnen Bestellungen richtet sich jeweils nach den aktuellen Preisen der Swifina AG im Zeitpunkt der Bestellung des Kaufgegenstandes. Der Käufer verpflichtet sich, sich im Zeitpunkt der einzelnen Bestellungen über den jeweils aktuellen Preis bei der Swifina AG zu erkundigen. Unterlässt der Käufer dies, hat er den aktuellen Preis auch dann zu bezahlen, wenn er ihn nicht kennt, bzw. die Preisliste nicht verlangt hat. Sofern nichtsanderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk. Sie gelten für Lieferungen franko Baustelle oder Lager (Talstation),einschliesslich der üblichen Abladezeit. Für Lieferungen unter einem Warenwert von Fr. 1’000.– wird ein Zuschlag verrechnet. Dies gilt ebenso für Lieferungen in Berggebiete mit Anhängerverbot und Gewichtsbeschränkung. Allfällige Wäge-, Stell- und Anschlussgebühren gehen zu Lasten des Empfängers, ebenso Warte- und längere
Abladezeit. Die Zuschläge werden gemäss den Tarifen des ASTAG, der SBB oder der PTT verrechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich stets ohne Mehrwertsteuer. Es werden keine Waren zurückgenommen.

4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren der Swifina AG bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Swifina AG.

5. Zahlungsbedingungen

Fälligkeit:
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Ausstellung ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Es handelt sich hierbei um Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR, was bedeutet, dass der Käufer mit Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist automatisch ohne Mahnung in Verzug gerät.

Skonto:
Grundsätzlich werden keine Skontoabzüge gewährt. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Falle nachbelastet.

Verzugszinsen:
Bei Zielüberschreitung schuldet der Käufer der Swifina AG den Verzugsschaden in der entstandenen Höhe, mindestens aber in der Höhe der Kosten für Bankkredit zur Zeit der Lieferung.

6. Liefertermine
Die vereinbarten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Direktabholungen hat eine vorherige Anfrage durch den Käufer bei der Swifina AG zu erfolgen. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Anspruch aus verspäteter Ablieferung des Kaufgegenstandes, sofern die Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, welche die Swifina AG nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Kann die Lieferung infolge höherer Gewalt (darunter fallen auch Betriebsstörungen und Materialmangel) nicht erfolgen, so entsteht daraus kein Entschädigungsanspruch für den Käufer.

7. Versand
Die Lieferung und der Ablad erfolgen immer auf Gefahr des Käufers. Bei Zustellung mit LKW muss die Zufahrt ohne Schwierigkeiten und ohne zusätzliche Wartezeit möglich sein. Im weiteren gelten die Bestimmungen des Treuhandverbandes des Transportgewerbes.

8. Mängelrügen
Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort nach Erhalt zu prüfen. Mängelrügen müssen stets schriftlich, innerhalb 8 Tagen nach Erhalt des Kaufgegenstandes erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Eventuelle Garantie- und

9. Produkteanwendung
Die Anleitung für die Anwendung der Produkte ist aus den Verpackungen, Prospekten und technischen Anleitungen zu ersehen. Die Prospekte und technischen Anleitungen sind bei der Swifina AG zu verlangen. Jede Haftung für Schäden, die aus Nichtbefolgung dieser Anweisung entstehen, wird abgelehnt. Werden die Anleitungen der Verpackungen nicht gelesen oder die Prospekte und technischen Anleitungen durch den Käufer nicht bei der Swifina AG verlangt, entfällt ebenfalls jede Haftung.

10. Verwirkung

Jeder Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch aus diesem Vertrag verwirkt mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Frist muss die Klage beim zuständigen Gericht rechtshängig gemacht werden.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Stein AG

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in jedem Falle Aarau.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR).

Stein AG, 20.04.2020

Swifina AG